OGH 1Ob1594/95 (RS0056981)

OGH1Ob1594/9529.5.1995

Rechtssatz

Der Begriff "häusliche Gemeinschaft" ist auch bei verheirateten, gemeinsam tätigen Gewerbetreibenden grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als bei unselbständig berufstätigen Eheleuten; rein geschäftliche Kontakte der Eheleute können daher nicht dem Begriff "Wirtschaftsgemeinschaft" - von Eheleuten - unterstellt werden.

Normen

EheG §55 b1

1 Ob 1594/95OGH29.05.1995
8 Ob 21/06fOGH23.02.2006

nur: Der Begriff "häusliche Gemeinschaft" ist auch bei verheirateten, gemeinsam tätigen Gewerbetreibenden grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als bei unselbständig berufstätigen Eheleuten. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19950529_OGH0002_0010OB01594_9500000_004

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