17 Ob 25/08p | OGH | 14.10.2008 |
Veröff: SZ 2008/154 |
Dokumentnummer
JJR_20081014_OGH0002_0170OB00025_08P0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Erbringt ein Unternehmer eine andere als die vom Verbraucher bestellte Leistung, so liegt darin jedenfalls dann eine unlautere, weil irreführende Geschäftspraktik im Sinn der §§ 1 Abs 3,2 UWG, wenn der Unternehmer den Verbraucher weder bei der Annahme noch beim Ausführen der Bestellung auf die Abweichung von der Bestellung hinweist und diese auch nicht offenkundig ist.
17 Ob 25/08p | OGH | 14.10.2008 |
Veröff: SZ 2008/154 |
JJR_20081014_OGH0002_0170OB00025_08P0000_001
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