15 Os 71/07s | OGH | 06.09.2007 |
20 Os 7/15b | OGH | 25.08.2015 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Anhaltung eines Rechtsanwalts zur Identitätsfeststellung durch das Kontrollorgan, nachdem er – obwohl er sich nicht ausweisen konnte und aufgefordert war, sich einer Personenkontrolle zu unterziehen – das Gerichtsgebäude unkontrolliert betrat und in weiterer Folge versuchte, das Gerichtsgebäude zu verlassen. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20070906_OGH0002_0150OS00071_07S0000_001
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