15 Os 131/95 | OGH | 14.12.1995 |
12 Os 45/06v | OGH | 01.06.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Hat der Angeklagte - getragen von einem Schädigunsvorsatz und Bereicherungsvorsatz - bei einem Überweisungsautomaten unter Verwendung einer entfremdeten Bankomatkarte Geldüberweisungen vom Konto der Berechtigten auf sein eigenes Bankkonto durchgeführt, erfüllt dieses Vorgehen - mangels einer durch Gewahrsamsbruch erfolgten Sachwegnahme - nicht den Tatbestand des Diebstahles nach § 127 StGB, sondern ist dadurch jener des betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauches nach § 148a Abs 1 StGB infolge der mit der Tatbegehung verbundenen Beeinflussung des Ergebnisses einer automationsunterstützten Datenverarbeitung durch Eingabe von Daten verwirklicht. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19951214_OGH0002_0150OS00131_9500000_001
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