Normen
MedienG §9 Abs2
14 Os 92/95 | OGH | 04.07.1995 |
Dokumentnummer
JJR_19950704_OGH0002_0140OS00092_9500000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Werturteile oder persönliche Meinungsäußerungen, bei denen eine Gegendarstellung unzulässig ist, geben nur die aufgrund einer Denktätigkeit gewonnene subjektive Meinung des Erklärenden wieder, die allein von diesem interpretiert, im Weg der sonstigen Beweisaufnahme aber nicht objektiviert werden kann. Maßgebendes Unterscheidungskriterium dabei ist die unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes zu beurteilende Wirkung des Textes auf den Durchschnittsleser des betreffenden Mediums.
Normen
MedienG §9 Abs2
14 Os 92/95 | OGH | 04.07.1995 |
JJR_19950704_OGH0002_0140OS00092_9500000_001
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