OGH 14Os56/98 (RS0109970)

OGH14Os56/9823.11.2023

Rechtssatz

Wird mit den Begehungsmitteln einer Nötigung versucht, einen Gendarmeriebeamten von der Erstattung einer Anzeige abzuhalten, dann treffen das Vergehen der versuchten Nötigung und das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt in echter Idealkonkurrenz zusammen. Eine Beurteilung als versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt kommt hingegen in diesem Fall nicht in Betracht.

Normen

StGB §12 Fall2 Bb
StGB §15 F
StGB §105 Abs1 A2
StGB §105 Abs1 A3
StGB §105 Abs1 E
StGB §269 Abs1
StGB §302

14 Os 56/98OGH28.04.1998
14 Os 31/03OGH01.04.2003

Vgl; Beisatz: Bei Nötigung einer Behörde: Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt in echter Idealkonkurenz mit Widerstand gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 zweiter Fall StGB. (T1)

12 Os 119/23aOGH23.11.2023

vgl

Dokumentnummer

JJR_19980428_OGH0002_0140OS00056_9800000_001

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