13 Os 105/15p | OGH | 06.09.2016 |
11 Os 92/21w | OGH | 08.02.2022 |
Vgl |
14 Os 102/21p | OGH | 22.02.2022 |
Vgl; Beisatz: Stammen jene Vermögensvorteile, auf die sich ein Schuldspruch nach § 165 Abs 2 StGB bezieht, aus im Ausland begangenen Straftaten der unmittelbaren Täter und nicht aus einem Beitrag (§ 12 dritter Fall) eines an dieser Vortat beteiligten Dritten, ist auch dann von einem ausländischen Tatort auszugehen, wenn der Beitragstäter im Inland gehandelt hat, weil unter einem Vermögensbestandteil nach der Bestimmung stets ein Zuwachs zum Vermögen des Täters der Vortat zu verstehen ist. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20160906_OGH0002_0130OS00105_15P0000_002
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