12 Os 60/79 | OGH | 28.05.1979 |
Veröff: SSt 50/34 = EvBl 1979/215 S 551 |
13 Os 28/80 | OGH | 27.03.1980 |
Ausdrücklich gegenteilig; nur: Unrechtmäßig handelt nicht, wer sich ein von einem Schuldner oder für diesen anvertrautes Gut wegen einer fälligen (aufrechten oder vermeintlichen) Gegenforderung in Aufrechnungsabsicht zueignet, mag auch eine solche Aufrechnung allenfalls zivilrechtlich unzulässig sein (SSt 29/89 ua). (T1) Beisatz: Zueignung anvertrauter Sachen ist immer Vertragsverletzung und damit Unrecht. (T2) Veröff: SSt 51/14 = EvBl 1980/182 S 524 |
13 Os 47/81 | OGH | 21.05.1981 |
Vgl aber; nur T1; Beisatz: Mit dem Tatbestandsmerkmal der unrechtmäßigen Bereicherung wird das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit, also ein Schuldelement, ausgeschlossen. (T3) |
9 Os 30/83 | OGH | 07.06.1983 |
Vgl auch; nur: Ein solcher präsenter Deckungsfonds liegt zwar nicht vor, wenn er in der bloß allfälligen Möglichkeit der Aufnahme oder Überziehung von Krediten besteht, also abhängig ist, ob ein Dritter, der nicht dazu verpflichtet ist, eine Zustimmung zur Kreditgewährung gibt (ÖJZ-LSK 1979/110, Leukauf-Steininger 676), er liegt hingegen vor, wenn dem Angeklagten ein vertraglicher Anspruch auf Überziehung seines Lohnkontos eingeräumt wurde. Denn auch unter dieser Voraussetzung ist die Realisierung der Forderung kurzfristig möglich und nicht von der freiwilligen Leistung eines Dritten abhängig. (T4) Beisatz: Hier: Kontokorrentkredit. (T5) |
15 Os 131/98 | OGH | 01.10.1998 |
Vgl auch; nur: Nach § 133 StGB muß sich der Vorsatz auf eine unrechtmäßige Bereicherung erstrecken. Unrechtmäßig handelt nicht, wer sich ein von einem Schuldner oder für diesen anvertrautes Gut wegen einer fälligen (aufrechten oder vermeintlichen) Gegenforderung in Aufrechnungsabsicht zueignet, mag auch eine solche Aufrechnung allenfalls zivilrechtlich unzulässig sein (SSt 29/89 ua). Der Täter muß jedoch im Zeitpunkt der Zueignung den Aufrechnungswillen haben. (T6); Beisatz: Eine - fallspezifisch das Tatbestandsmerkmal des Anvertrauens bewirkende - Widmung übergebener Gelder schließt eine strafrechtlich relevante Tätervorstellung von einer Aufrechnung mit vermeintlichen Gegenforderungen nicht schlechterdings aus. (T7) |
13 Os 69/18y | OGH | 12.09.2018 |
Auch; Beis wie T5 |
Dokumentnummer
JJR_19790528_OGH0002_0120OS00060_7900000_001
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