OGH 11Os84/03 (RS0117951)

OGH11Os84/0317.2.2005

Rechtssatz

Die Aufforderung an den Angeklagten, einen Verteidiger zu wählen oder die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers (Abs 2) zu beantragen, hat unter Setzung einer Frist zu erfolgen. Ohne ordnungsgemäß erfolgte Aufforderung ist die Bestellung eines Verteidigers nach § 41 Abs 3 zweiter Satz StPO nicht zulässig.

Normen

StPO §41 Abs3

11 Os 84/03OGH05.08.2003
15 Os 3/05pOGH17.02.2005

Dokumentnummer

JJR_20030805_OGH0002_0110OS00084_0300000_001

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