Normen
11 Bkd 2/94 | OGH | 11.07.1994 |
7 Bkd 4/97 | OGH | 02.03.1998 |
Ähnlich; Beisatz: Hier: Verbale Beleidigung eines Gläubigers durch einen Masseverwalter. (T1) |
2 Bkd 4/05 | OGH | 12.12.2006 |
Auch; nur: Ein Rechtsanwalt ist im Rahmen seiner berufsmäßigen Parteienvertretung verpflichtet, alles zu unternehmen, was seinem Klienteninteressen dienlich ist. (T2)<br/>Beisatz: Er hat die Klienteninteressen zügig und effizient wahrzunehmen. (T3)<br/>Beisatz: Hier: Annähernd zweijährige Nichterfüllung von sachdienlichen Aufträgen des Gerichtes, welche die Verhängung einer Zwangsstrafe über die Mandantin zur Folge hatte. (T4) |
1 Bkd 5/05 | OGH | 11.06.2007 |
Auch; Beisatz: Es besteht auch für den Anwalt kein Freibrief, ehrenrührige Äußerungen gegenüber Personen zu machen. (T5) Beisatz: Hier: Bezeichnung des Dolmetsch als Kleinkriminellen. (T6) |
2 Bkd 4/05 | OGH | 15.06.2009 |
Auch; Beisatz: Nachträgliche Herabsetzung der zu 2 Bkd 4/05 verhängten Geldbuße infolge Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs, wonach der Disziplinarbeschuldigte in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist gemäß Art 6 Abs 1 EMRK verletzt worden sei. (T7) |
26 Os 17/15t | OGH | 16.03.2016 |
Auch; Beisatz: Hier: Äußerungen im Zusammenhang mit einer Volksgruppe. (T8) |
6 Ob 135/18y | OGH | 31.08.2018 |
Auch; nur T2 |
6 Ob 231/20v | OGH | 17.12.2020 |
Vgl; nur T2 |
Dokumentnummer
JJR_19940711_OGH0002_011BKD00002_9400000_002
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