OGH 10Os91/77 (RS0099597)

OGH10Os91/7711.5.1978

Rechtssatz

Ein und dasselbe Beschwerdevorbringen kann nicht zugleich als Begründungsmangel und als Feststellungsmangel, somit als gesetzmäßige Darstellung zweier Nichtigkeitsgründe (Z 5 und Z 9 des § 281 Abs 1 StPO) beurteilt werden.

Normen

StPO §281 Abs1 Z5 A
StPO §281 Abs1 Z9
StPO §281 Abs1 Z10
StPO §281 Abs1 Z11

10 Os 91/77OGH11.05.1978
13 Os 42/83OGH24.03.1983

Vgl auch; Beisatz: Ein und derselbe Fehler kann nicht zugleich aus dem Gesichtspunkt eines formellen und eines materiellen Nichtigkeitsgrunds bekämpft werden. (T1)

12 Os 27/85OGH25.04.1985

nur: Ein und dasselbe Beschwerdevorbringen kann nicht als gesetzmäßige Darstellung zweier Nichtigkeitsgründe beurteilt werden. (T2) Beisatz: Verweisung auf das bisherige Vorbringen. (T3)

12 Os 81/85OGH13.06.1985
13 Os 2/95OGH19.04.1995

nur T2

Dokumentnummer

JJR_19780511_OGH0002_0100OS00091_7700000_013

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