OGH 10ObS7/05k (RS0119969)

OGH10ObS7/05k13.9.2021

Rechtssatz

Gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen.

Normen

ASGG §65 Abs1 Z1
ASVG §354 Z1

10 ObS 7/05kOGH23.05.2005

Beisatz: Mit ausführlichen Hinweisen auf die einschlägige Judikatur und Literatur. (T1); Veröff: SZ 2005/80

10 ObS 138/10gOGH21.12.2010

Auch; Beisatz: Die Frage, ob aus dem Anspruch eines Klägers auf fehlerfreie Handhabung von im Ermessen ergangenen Bescheiden des Sozialversicherungsträgers über „freiwillige Leistungen“ auch ein Anspruch auf Zuerkennung der begehrten Leistung resultiert, ist im gerichtlichen Verfahren nur aufgrund der Ergebnisse dieses Verfahrens und nicht aufgrund der Ergebnisse des vorgeschalteten Verwaltungsverfahrens vor dem Sozialversicherungsträger zu beurteilen. (T2); Veröff: SZ 2010/162

10 ObS 89/21tOGH13.09.2021

Beisatz: Verweis auf 10 ObS 7/05k. (T3)

Dokumentnummer

JJR_20050523_OGH0002_010OBS00007_05K0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)