OGH 10ObS42/13v (RS0128766)

OGH10ObS42/13v16.4.2013

Rechtssatz

Hat die Anspruchswerberin, die zunächst in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen war, vor Geburt ihres Kindes auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet, dann ist keine bloß vorübergehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit gegeben.

Normen

KBGG §24 Abs2

10 ObS 42/13vOGH16.04.2013

Beisatz: Der Verzicht auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist einer Abmeldung des Gewerbes gleichzuhalten. (T1)<br/>Beisatz: Aus dem tatsächlichen Bezug von Wochengeld oder einer vergleichbaren Leistung ist nicht zugleich auch das Vorliegen einer Erwerbstätigkeit ableitbar. (T2)

10 ObS 49/13yOGH16.04.2013

Beis wie T1; Beis wie T2

10 ObS 45/21xOGH19.05.2021

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_20130416_OGH0002_010OBS00042_13V0000_001

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