Rechtssatz
Während der Dauer des Arbeitslosengeldbezuges ist der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach den Verweisungsbestimmungen des pensionsrechtlichen Invaliditätsbegriffs beziehungsweise Berufsunfähigkeitsbegriffs zu bestimmen. Dabei dürfen die Zumutbarkeitskriterien des § 9 Abs 2 AlVG nicht ausser Acht gelassen werden.
10 ObS 129/12m | OGH | 20.11.2012 |
Beisatz: Das Arbeitsverhältnis war beendet, als während des Bezugs von ASVG‑Leistungen erneut ein Krankheitsfall eintrat. (T1) |
10 ObS 23/23i | OGH | 16.01.2024 |
vgl; Beisatz: Hier: Zum Krankengeld bei unbezahltem Urlaub. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20011010_OGH0002_010OBS00291_01V0000_001