10 ObS 180/88 | OGH | 20.09.1988 |
10 ObS 372/98y | OGH | 24.11.1998 |
Auch; Beisatz: Die manuelle Tätigkeit des Gerüsters als solche ist nicht qualifiziert genug, um Berufsschutz nach § 255 Abs 1 oder 2 ASVG zu begründen, weil diese Tätigkeit nur geringe Elemente der Bauberufe Zimmerer, Maurer, Schlosser, Schalungsarbeiter beinhaltet. Diese Mischtätigkeit erreicht nicht ein Maß, das die Annahme des Vorliegens von einem Lehrberuf vergleichbaren Kenntnissen und Fähigkeiten rechtfertigt (SSV-NF 7/71; 10 ObS 2211/96m). (T1) |
10 ObS 37/12g | OGH | 05.06.2012 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19880920_OGH0002_010OBS00180_8800000_002
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