OGH 10ObS158/93 (RS0084381)

OGH10ObS158/939.11.1993

Rechtssatz

Bei der Berufskrankheit der Lärmschwerhörigkeit gemäß Nr 33 der Anlage 1 zum ASVG ist die durch die dienstliche Tätigkeit verursachte Lärmschwerhörigkeit von der Altersschwerhörigkeit und von einer auf anderen Ursachen beruhenden Schwerhörigkeit abzugrenzen. Anspruch auf Versehrtenrente besteht nur, wenn die Erwerbsfähigkeit durch die Folgen der berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit um mindestens 20 vH vermindert ist.

Normen

ASVG §177 Abs1 Anl1 Nr33
B-KUVG §92 Abs1

10 ObS 158/93OGH09.11.1993

Veröff: SSV-NF 7/111

10 ObS 161/94OGH19.07.1994

Ähnlich; Beisatz: Hier: Vorschaden durch Tuberkulose. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19931109_OGH0002_010OBS00158_9300000_002

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