OGH 10Ob60/06f (RS0122910)

OGH10Ob60/06f16.10.2009

Rechtssatz

Was die Beeinträchtigung der Nutzung von Wohn- oder Arbeitsräumlichkeiten durch den Schattenwurf von Bäumen auf dem Nachbargrund anlangt, ist bei der Unzumutbarkeitsprüfung auch in Rechnung zu stellen, ob und in welchem Maß bei Bedachtnahme auf den (damals) bestehenden Zustand des Grundstücks der Beklagten bei der Errichtung dieser Gebäude Beeinträchtigungen vermieden werden konnten.

Normen

ABGB §364 Abs3 D

10 Ob 60/06fOGH09.10.2007
6 Ob 160/08kOGH02.07.2009
6 Ob 65/09sOGH16.10.2009

Vgl

Dokumentnummer

JJR_20071009_OGH0002_0100OB00060_06F0000_004

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