BFG RV/5100648/2023 (1)

BFGRV/5100648/202310.4.2025

1. Vorliegen einer vergleichbaren Zertifizierung iSd § 1 Z 9 UStBLV auf dem Gebiet einer privaten Bildungseinrichtung für Kinder und Jugendliche 2. Keine Anwendung einer Zertifizierung für Zeiträume vor Gültigkeit/Ausstellung der Zertifizierung (fortgesetztes Verfahren zu RV/5100801/2020 und Ro 2021/15/0021)

Rechtssatz

Aufgrund des eindeutigen Wortlauts der UStBLV und der Aussagen des VwGH im Erkenntnis vom 6.9.2023, Ro 2021/15/0021 ist eine vorhandene Zertifizierung eine materielle Voraussetzung für die Zuerkennung der Steuerbefreiung. Erst mit erfolgter Zertifizierung und vorliegendem Zertifikat wird der Nachweis erbracht, dass eine vergleichbare Zielsetzung vorliegt. Erfolgt keine Zertifizierung, ist dieser Nachweis selbst dann nicht erbracht, wenn die Voraussetzungen im Übrigen vorliegen sollten.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 6 Abs. 1 Z 11 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
§ 1 Z 9 UStBLV, Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung, BGBl. II Nr. 214/2018
§ 1 Z 7 UStBLV, Umsatzsteuer-Bildungsleistungsverordnung, BGBl. II Nr. 214/2018

Verweise:

VwGH 06.09.2023, Ro 2021/15/0021
BFG 12.08.2021, RV/5100801/2020

Dokumentnummer

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