Sofortige Absetzbarkeit von anlässlich der Aufnahme eines Darlehens angefallenen Geldbeschaffungskosten als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Rechtssatz
Wird von der darlehensgewährenden Bank bei der Darlehensauszahlung ein den angefallenen Geldbeschaffungskosten entsprechender Teil des Darlehensnennbetrages einbehalten, gelten die Geldbeschaffungskosten beim Darlehensnehmer in diesem Zeitpunkt als abgeflossen und kann der Darlehensnehmer, der das Darlehen zur Finanzierung eines Vermietungsobjektes aufgenommen hat, die Geldbeschaffungskosten sofort in voller Höhe als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 19 Abs. 2 Satz 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise: | VwGH 05.10.1988, 84/13/0044 |
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