Einbringung eines formlosen Gruppenantrages über Finanz-Online
Rechtssatz
Die Funktion „Beantragung eines Gruppenfeststellungsbescheides“ oder „Gruppenantrag“ steht als Funktion im Finanz-Online-Verfahren nicht zur Verfügung. Demgemäß ist es in Finanz-Online auch technisch nicht möglich die laut § 9 Abs. 8 KStG 1988 zwingend zu verwendenden, amtlichen Formulare online auszufüllen und zu übermitteln. Die amtlichen Vordrucke stehen nur in Papierform zur Verfügung und können daher ausschließlich im Original und, wegen der erforderlichen nachweislichen Unterschriftsleistung, urschriftlich eingebracht werden. Die Funktion in Finanz-Online "Sonstige Anbringen und Anfragen" kann in Bezug auf Gruppenanträge nicht als zur Verfügung stehende Funktion gewertet werden, da § 9 Abs. 8 KStG 1988 ausdrücklich die Verwendung der amtlichen Formulare anordnet und diese in Finanz-Online nicht ausgefüllt und elektronisch übertragen werden können.
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 86a BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Verweise: | VwGH 15.02.2006, 2005/13/0179 |
Dokumentnummer
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