BFG RV/7101062/2010

BFGRV/7101062/20104.5.2016

1. Führung einer Galerie zur Vermarktung von Malerei der Lebensgefährtin ist keine Einkunftsquelle. 2. Die Betätigung ist unter § 1 Abs 2 Z 1 LVO (liebhabereiverdächtig) zu subsumieren.

European Case Law Identifier: ECLI:AT:BFG:2016:RV.7101062.2010

 

Beachte:
Revision eingebracht. Beim VwGH anhängig zur Zahl Ra 2016/13/0031. Zurückweisung mit Beschluss vom 21.9.2016.

Entscheidungstext

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