OGH 4Ob76/25t (RS0143752)

OGH4Ob76/25t26.3.2026

Rechtssatz

„Inhaber des Unternehmens“ iSd § 18 UWG ist die natürliche oder juristische Person, die das Unternehmen kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen betreibt.

Normen

UWG §18

4 Ob 76/25tOGH26.03.2026

Das ist derjenige, in dessen Namen und Verantwortung das Unternehmen geführt wird, also der Unternehmensträger nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten. (T1)<br/>Der Verstoß muss weiters „im Betrieb des Unternehmens“ begangen werden, dh der Täter muss als Glied der Organisation des Unternehmens gehandelt haben. (T2)<br/>Dies entspricht dem Grundgedanken der fortgesetzten Haftung – trotz oder wegen – einer Auslagerung eigenen geschäftlichen Handelns auf Dritte. (T3)

Dokumentnummer

JJR_20260326_OGH0002_0040OB00076_25T0000_002

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