OGH 10ObS110/23h; 10ObS26/26k (RS0134731)

OGH10ObS110/23h; 10ObS26/26k19.5.2026

Rechtssatz

Es sind die Voraussetzungen für eine teleologische Reduktion des § 5 Abs 3 APG gegeben. Die Verminderung nach § 5 Abs 2 APG für einen zuerkannten Pensionsbezug ist für die hinzutretende Leistung nach § 5 Abs 3 APG nur insofern heranzuziehen, als diesen Leistungen dieselben Beitragszeiten zugrunde liegen. Pensionsleistungen, denen nach der Inanspruchnahme des bisherigen Pensionsanspruchs erworbene und für diesen nicht leistungswirksam gewordene Beitragszeiten zugrunde liegen, sind folglich ohne einen Abschlag nach § 5 Abs 3 APG zu ermitteln.

Normen

APG §5 Abs3

10 ObS 110/23hOGH21.11.2023
10 ObS 26/26kOGH19.05.2026

Beisatz: Hier: 2. Rechtsgang. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20231121_OGH0002_010OBS00110_23H0000_000

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