OGH 10Ob2319/96v; 4Ob213/01d; 3Ob51/26k (RS0106372)

OGH10Ob2319/96v; 4Ob213/01d; 3Ob51/26k29.4.2026

Rechtssatz

Geht es im Rahmen einer beantragten einstweiligen Verfügung um die Frage, ob eine Sicherheitsleistung zu verhängen ist oder nicht, ist das Rekurs(Revisionsrekurs)verfahren zweiseitig.

Normen

EO §402 Abs1 C

10 Ob 2319/96vOGH08.10.1996
4 Ob 213/01dOGH25.09.2001

Beisatz: Durch die Entscheidung über die Sicherheitsleistung wird auch die Wirksamkeit, der Bestand und der Vollzug der einstweiligen Verfügung berührt. (T1)

3 Ob 51/26kOGH29.04.2026

Dokumentnummer

JJR_19961008_OGH0002_0100OB02319_96V0000_001

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