Rechtssatz
In der Klausel eines von Ehegatten errichteten wechselseitigen Testaments, nach dem Ableben des zweitversterbenden Eheteils habe da in dessen Hand befindliche gesamte Vermögen den gemeinsamen Kindern zuzufallen, liegt eine Nacherbschaft auf den Überrest.
| 3 Ob 603/81 | OGH | 13.01.1982 |
Ähnlich; Beisatz: Wenn die letzwillige Verfügung die freie Verfügungsberechtigung eines Vorerben hervorhebt, so deutet dies<br/>nicht gegen die Nacherbschaft schlechthin, sondern höchstens für eine Nacherbschaft auf den Überrest. (T1) = ZfRV 1987,275 ( Zemen ) |
Dokumentnummer
JJR_19720705_OGH0002_0010OB00122_7200000_001
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