OGH 8Ob26/68; 4Ob658/75; 1Ob181/00z; 2Ob284/99z; 4Ob181/13s; 1Ob108/25a (RS0034306)

OGH8Ob26/68; 4Ob658/75; 1Ob181/00z; 2Ob284/99z; 4Ob181/13s; 1Ob108/25a9.9.2025

Rechtssatz

Nur der Anspruch auf die Gegenleistung für Lieferung oder Leistungen des täglichen Lebens verjährt in drei Jahren (ähnlich schon EvBl 1962/414).

Normen

ABGB §1486 Z1

8 Ob 26/68OGH06.02.1968
4 Ob 658/75OGH17.02.1976
1 Ob 181/00zOGH29.08.2000

Auch; Beisatz: Maßgebend war das Bedürfnis nach Rechtssicherheit, weil bei solchen Geschäften nach längerer Zeit Beweisschwierigkeiten auftreten. (T1)

2 Ob 284/99zOGH21.12.2000

Auch; Beisatz: Maßgebend ist allein die Aufzählung der konkreten Forderungen im Gesetz. Damit fallen auch Forderungen, bei denen die zugrunde liegenden Geschäfte nicht mehr als solche des täglichen Lebens bezeichnet werden können, also auch Forderungen von großen Beträgen und aus selten vorkommenden Geschäften, wenn sie nur zu einer der in § 1486 ABGB aufgezählten Gruppen gehören, unter den Begriff der "Geschäfte des täglichen Lebens". (T2) <br/>Beisatz: Die weite Fassung des § 1486 Z 1 ABGB soll nach der Absicht des Geetzgebers "so ziemlich den ganzen geschäftlichen Verkehr umfassen". (T3) <br/>Beisatz: Hier: Die Teilnahme an bestimmten Autorennen mit einem Rennsportteam bestehend aus zwei Fahrzeugen stellt für sich allein eine sonstige geschäftliche Tätigkeit im Sinn des § 1486 ABGB dar, deren Forderungen für die Erbringung von Leistungen (Werbemaßnahmen) innerhalb der Frist von drei Jahren verjähren. (T4)

4 Ob 181/13sOGH17.12.2013

Auch; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Die Forderung, die nach § 1486 Z 1 ABGB der dreijährigen Verjährungsfrist unterworfen ist, muss das Entgelt für eine der im Gesetz aufgezählten Gegenleistungen bilden ‑ oder funktionell vertraglichen Erfüllungsansprüchen ähneln oder wirtschaftlich an deren Stelle treten ‑, setzt also ein synallagmatisches Leistungsverhältnis (Vertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgung) voraus. (T5)

1 Ob 108/25aOGH09.09.2025

Dokumentnummer

JJR_19680206_OGH0002_0080OB00026_6800000_001

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