Normen
4 Ob 96/19z | OGH | 19.12.2019 |
4 Ob 27/20d | OGH | 05.06.2020 |
Beisatz: Grundsätzlich ist von normaler Kennzeichnungskraft auszugehen; originär erhöhte Kennzeichnungskraft ist nur in besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, etwa bei berühmten Namen oder einer ganz besonders herausragenden Gestaltung. (T1) |
4 Ob 148/24d | OGH | 22.10.2024 |
vgl; Beisatz: Hier: Die Begriffe der Wortbildmarke "GP GASTRO PROFI" sind dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen und werden hinsichtlich der konkreten Waren, die allesamt in der Gastronomie zum Einsatz kommen, als Hinweis auf deren Beschaffenheit und Bestimmung wahrgenommen, und nicht als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20191219_OGH0002_0040OB00096_19Z0000_001
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