OGH 14Os43/04; 12Os26/24a (RS0119272)

OGH14Os43/04; 12Os26/24a27.6.2024

Rechtssatz

Als Unterstützung durch den Hehler ist jede Handlung anzusehen, die objektiv geeignet ist, dem Täter das Verheimlichen oder Verhandeln zu ermöglichen. Ein Erfolg der Unterstützungshandlung ist für die Erfüllung des Tatbestands nicht erforderlich.

Normen

FinStrG §13
FinStrG §37 Abs1 litb
StGB §15 C2
StGB §164 Abs1

14 Os 43/04OGH10.08.2004
12 Os 26/24aOGH27.06.2024

vgl; nur: Als Unterstützung durch den Hehler ist jede Handlung anzusehen, die objektiv geeignet ist, dem Täter der Vortat das Verheimlichen oder Verwerten zu ermöglichen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20040810_OGH0002_0140OS00043_0400000_001

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