OGH 6Ob116/01d; 6Ob14/24p (RS0004027)

OGH6Ob116/01d; 6Ob14/24p11.12.2024

Rechtssatz

Die Wiederbestellung eines vom Gericht wegen Vorliegens wichtiger Gründe abberufenen Vorstandsmitglieds ist dann zulässig, wenn der zur Abberufung führende wichtige Grund weggefallen ist.

Normen

PSG §15
PSG §27 Abs2

6 Ob 116/01dOGH06.06.2001
6 Ob 14/24pOGH11.12.2024

Beisatz: Ist der zur gerichtlichen Abberufung führende wichtige Grund nicht weggefallen, erfordert das materielle Schutzanliegen des § 27 Abs 2 PSG die Unwirksamkeit einer dennoch erfolgten Wiederbestellung des abberufenen Vorstandsmitglieds. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20010606_OGH0002_0060OB00116_01D0000_001

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