Normen
4 Ob 167/99h | OGH | 23.11.1999 |
1 Ob 111/01g | OGH | 29.05.2001 |
Vgl aber; Beisatz: Hier: Hingegen erwarb die klagende Partei erst (neu) Eigentum an mehreren Geschäftslokalen, um im Wege deren baulichen Umgestaltung zu einem modernen Einkaufszentrum eine völlige Neuvermietung der bestehenden Bestandobjekte vornehmen und daraus wirtschaftlich Kapital schlagen zu können. Eine Aufkündigung wegen Eigenbedarfs ist nicht berechtigt, wenn der Vermieter das Geschäftslokal nicht für sich selbst dringend benötigt. (T1) |
3 Ob 106/08x | OGH | 11.06.2008 |
Vgl; Beisatz: Hier: Konnte dahingestellt bleiben, ob ein Eigenbedarf allein schon deshalb zu verneinen ist, weil sie die vermietete Eigentumswohnung nicht für sich selbst zu Wohnzwecken benötigen. (T2) |
6 Ob 131/11z | OGH | 18.07.2011 |
Auch |
9 Ob 11/24v | OGH | 19.09.2024 |
Dokumentnummer
JJR_19991123_OGH0002_0040OB00167_99H0000_001
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