Normen
1 Ob 172/98w | OGH | 25.08.1998 |
Veröff: SZ 71/140 |
8 Ob 29/09m | OGH | 18.06.2009 |
Auch; Beisatz: Hatte die Zahlung des Schuldners schuldbefreiende Wirkung, so scheidet ein Kondiktionsanspruch gegen den „Scheinzessionar" aus, weil die Leistung letztlich ihren Zweck erreicht hat und keine „Nichtschuld" gezahlt wurde. Daran vermag der Umstand, dass die Rechtsmittelwerber „vorgeleistet" haben und die Gegenleistung nicht vollständig erbracht wurde, ebenfalls nichts zu ändern. Der Schuldner nämlich, der in der irrigen Meinung einer wirksamen Zession (mit schuldbefreiender Wirkung) an den „Scheinzessionar" leistet, kann nicht anders behandelt werden als derjenige, der unmittelbar an den „richtigen" Gläubiger leistet. (T1) |
3 Ob 208/10z | OGH | 23.02.2011 |
Auch; Beisatz: Hier: Nachforschungsobliegenheit bejaht. (T2) |
6 Ob 66/23h | OGH | 21.02.2024 |
Dokumentnummer
JJR_19980825_OGH0002_0010OB00172_98W0000_001
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