Normen
7 Ob 27/95 | OGH | 31.05.1995 |
9 ObA 254/02x | OGH | 22.01.2003 |
Auch |
2 Ob 63/24i | OGH | 25.06.2024 |
nur: Rotlichtverstöße können nicht generell als grobe Fahrlässigkeit beurteilt werden. (T1)<br/>Beisatz: Ob ein Beobachtungsfehler den Vorwurf grober Fahrlässigkeit bedeutet, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. (T2)<br/>Beisatz: Ein gänzliches Missachten eines Vorrangs, etwa weil der Benachrangte ohne auf die Seite zu blicken in die Kreuzung eingefahren ist, würde jedenfalls den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19950531_OGH0002_0070OB00027_9500000_001
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