OGH 15Os71/88 (RS0100510)

OGH15Os71/8815.5.2024

Rechtssatz

Von einer Aufhebung des Schuldspruchs aufgrund einer nur zugunsten des Angeklagten ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde bleibt eine - im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot nicht mehr behebbare - Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg unberührt.

Normen

StPO §290 Abs2 A
StPO §366 Abs2 C

15 Os 71/88OGH28.06.1988
13 Os 99/11zOGH13.10.2011

Gegenteilig; Beisatz: Das Verbot der reformatio in peius erstreckt sich nur auf das Strafübel und nicht auch auf das Adhäsionserkenntnis. (T1); Beisatz: Auch eine Verweisung nach § 366 Abs 2 StPO wird bei erfolgreich bekämpftem Schuldspruch beseitigt, und zwar ‑ wie im Fall des § 366 Abs 1 StPO ‑ auch ohne Anfechtung durch den Privatbeteiligten. (T2)

12 Os 100/18zOGH13.09.2018

Vgl; Beis wie T1

15 Os 35/24xOGH15.05.2024

vgl; Beisatz wie T2

Dokumentnummer

JJR_19880628_OGH0002_0150OS00071_8800000_002

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