OGH 6Ob805/81; 9Ob85/17s; 8Ob1/18g; 4Ob196/23m (RS0021700)

OGH6Ob805/81; 9Ob85/17s; 8Ob1/18g; 4Ob196/23m23.5.2024

Rechtssatz

Ein Vertrag, auf Grund dessen auf eine erfolgreiche Partnervermittlung abgestellte Leistungen, wie Betreibung einer intensiven Werbung, Aufgabe von Inseraten im Namen des Auftraggebers, Öffnung, Vorsortierung und fallweise Beantwortung eingehender Briefe, zu erbringen sind, enthält vorwiegend Elemente eines Werkvertrages. Das Vorliegen glücksspielartiger Elemente in einem derartigen Vertrag schließt nicht aus, daß der Unternehmer sich bei Vertragsrücktritt durch den Besteller gewisse Leistungen erspart und sich diese Ersparnis anrechnen lassen muß.

Normen

ABGB §1151 IB
ABGB §1168
ABGB §1267

6 Ob 805/81OGH18.11.1981

Veröff: EvBl 1982/95 S 328 = SZ 54/173

9 Ob 85/17sOGH25.04.2018
8 Ob 1/18gOGH27.04.2018
4 Ob 196/23mOGH23.05.2024

vgl

Dokumentnummer

JJR_19811118_OGH0002_0060OB00805_8100000_001

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