OGH 2Ob93/77; 2Ob5/12t; 2Ob221/23y (RS0026726)

OGH2Ob93/77; 2Ob5/12t; 2Ob221/23y21.3.2024

Rechtssatz

Der verletzte Insasse eines der beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge kann seine Ansprüche in vollem Umfang gegen jeden der beiden Schädiger geltend machen. Er muß sich jedoch von jedem der gemeinsam oder gesondert in Anspruch genommenen Schädiger sein Eigenverschulden oder Mitverschulden einwenden lassen.

Normen

ABGB §1302 A
ABGB §1304 BI
EKHG §8

2 Ob 93/77OGH12.05.1977
2 Ob 5/12tOGH15.05.2012
2 Ob 221/23yOGH21.03.2024

nur: Der verletzte Insasse eines der beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge kann seine Ansprüche in vollem Umfang gegen jeden der beiden Schädiger geltend machen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19770512_OGH0002_0020OB00093_7700000_001