Rechtssatz
Handelt es sich um zwei selbständige, voneinander verschiedene in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehende Klagsforderungen, über die verschiedene Entscheidungen getroffen werden können, ist deren Anfechtbarkeit getrennt zu prüfen.
4 Ob 416/79 | OGH | 25.03.1980 |
Beisatz: Dass sich das aufgehobene Veröffentlichungsbegehren auch auf das erlassene Teilurteil bezieht, ändert daran nichts, weil es sich dabei um eine "Nebenforderung" im Sinne des § 500 Abs 2 Satz 1 ZPO handelt. (T1) |
2 Ob 122/80 | OGH | 11.11.1980 |
Beisatz: Keine Zusammenrechnung von eigenen Ansprüchen nach § 1327 ABGB und vom Getöteten abgeleiteten Schmerzengeldansprüchen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19730919_OGH0002_0010OB00140_7300000_001
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