Normen
Allgem Betriebsunterbrechungsversicherung Art Teil B.11.1.1.
7 Ob 62/23b | OGH | 24.05.2023 |
Dokumentnummer
JJR_20230524_OGH0002_0070OB00062_23B0000_000
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Bei der Berechnung des Unterbrechungsschadens (Ertragsfall) ist der hypothetische Kausalverlauf ohne (gedeckten) Unterbrechungsgrund heranzuziehen. Dabei kann etwa zu berücksichtigen sein, dass der Ertrag aufgrund wirtschaftlich schlechter Lage auch ohne Betriebsunterbrechung zurückgegangen wäre. Dem Versicherungsnehmer wird nicht ein gewisser Ertrag garantiert, sondern nur ersetzt, was ihm ohne Unterbrechung nicht entgangen wäre. Abzudecken ist jener Schaden, der dem Versicherungsnehmer durch die Unterbrechung entstanden ist.
Normen
Allgem Betriebsunterbrechungsversicherung Art Teil B.11.1.1.
7 Ob 62/23b | OGH | 24.05.2023 |
JJR_20230524_OGH0002_0070OB00062_23B0000_000
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