OGH 14Os33/17k (RS0131561)

OGH14Os33/17k28.2.2023

Rechtssatz

Die Vermögenslosigkeit des Angeklagten stellt keinen Anwendungsfall des § 20a Abs 3 zweiter Fall StGB dar. Denn die Unverhältnismäßigkeit nach dieser Bestimmung bezieht sich allein auf den Ermittlungsaufwand, nicht jedoch auf die  geringe Wahrscheinlichkeit der (erst im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zu prüfenden [§§ 408 f StPO]) Einbringung des jeweiligen Vermögenswerts.

Normen

StGB §20a Abs3

14 Os 33/17kOGH04.07.2017
11 Os 48/18wOGH19.06.2018

Vgl aber; Beisatz: Die Unverhältnismäßigkeit kann sich auch aus einer Abwägung der Einbringungswahrscheinlichkeit gegenüber dem Verfahrensaufwand ergeben. (T1)

14 Os 133/21xOGH22.02.2022
15 Os 55/22kOGH27.07.2022
14 Os 140/22bOGH28.02.2023

Vgl

Dokumentnummer

JJR_20170704_OGH0002_0140OS00033_17K0000_001