Normen
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §162 Abs1
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §189 Abs1 Z2
8 Ob 146/15a | OGH | 29.03.2016 |
Veröff: SZ 2016/38 |
1 Ob 184/18t | OGH | 21.11.2018 |
nur: Im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt dem obsorgeberechtigten Elternteil auch die Disposition über die Reisedokumente des Kindes zu. (T1)<br/>Beisatz: Ein Verbot der (unbegleiteten) Ausreise eines Minderjährigen wird durch diese Bestimmung entgegen der Ansicht der Kläger nicht normiert. (T2) |
4 Ob 6/23w | OGH | 28.02.2023 |
Beisatz: Auch der mitobsorgeberechtigte Elternteil darf mit dem Reisepass nur im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil darüber bestimmen, wo sich das Kind faktisch aufhält, also ob es etwa eine Urlaubsreise antritt. (T3)<br/>Beisatz: Bei gemeinsamer Obsorge sind grundsätzlich beide Elternteile berechtigt, die Reisedokumente des Kindes zu verwahren. Eine Einschränkung oder Erweiterung der Obsorge tritt dadurch nicht ein. (T4)<br/>Beisatz: hier: Jeder Elternteil verwahrt einen Reisepass des Kindes mit Doppelstaatsbürgerschaft und zwei Reisepässen. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_20160329_OGH0002_0080OB00146_15A0000_001
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