Normen
2 Ob 22/12t | OGH | 24.01.2013 |
Veröff: SZ 2013/8 |
7 Ob 206/15t | OGH | 16.12.2015 |
Auch |
4 Ob 203/18h | OGH | 28.05.2019 |
Auch |
4 Ob 222/22h | OGH | 21.11.2023 |
vgl; nur: Sachlich nicht gerechtfertigte Änderungen sind jedenfalls unzumutbar. (T1)<br/>Beisatz: Klausel, das Flugunternehmern berechtigt, Kunden mit alternativem Beförderungsmittel zu befördern, das nicht der Luftfahrt angehört. Jedenfalls im Verbandsprozess kann nicht von einer Gleichwertigkeit einer Beförderung mit einem Flugzeug und einer Beförderung mit einem nicht der Luftfahrt zuzuordnenden Beförderungsmittel ausgegangen werden. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20130124_OGH0002_0020OB00022_12T0000_006
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