Normen
7 Ob 131/06z | OGH | 17.01.2007 |
Veröff: SZ 2007/2 |
7 Ob 140/06y | OGH | 17.01.2007 |
7 Ob 130/07d | OGH | 04.07.2007 |
Auch; Beisatz: Eine Klausel in einem Lebensversicherungsvertrag, dass Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, stets schriftlich erfolgen müssen und wirksam werden, sobald sie [der Beklagten] zugegangen sind, widerspricht nicht § 6 Abs 1 Z 4 KSchG. (T1)<br/>Beisatz: Hier: § 14 Abs 1 dABRis, § 15 Abs 1, Abs 4d ABRis. (T2) |
7 Ob 254/07i | OGH | 28.11.2007 |
Vgl auch; Beisatz: Es kann vom Versicherungsnehmer nicht verlangt werden, vom Vorprozess zusätzlich zur ohnehin bereits erfolgten Verständigung der Versicherung, die hiefür Rechtsschutzdeckung gewährte, den innerorganisatorisch für die Kfz-Haftpflichtsachen zuständigen Bereich zu verständigen. (T3)<br/>Beisatz: Hier: Verständigungsobliegenheit des Art 9.3.3.2 AKHB 1995. (T4) |
7 Ob 263/07p | OGH | 23.01.2008 |
10 Ob 47/08x | OGH | 26.06.2008 |
Auch; Beisatz: Diese Bestimmung bezweckt, dass dem Verbraucher keine verschärften Zugangsregeln für seine Erklärungen auferlegt werden können. Eine Erklärung des Verbrauches gilt somit jedenfalls dann als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Unternehmers gelangt. (T5)<br/>Beisatz: Das Verbot umfasst sowohl Verschärfungen der Form des Zugangs als auch des Zeitpunkts und Orts des Zugangs der Erklärung. (T6)<br/>Beisatz: Hier: Einlangensvorbehalt am „Sitz" der Beklagten. (T7) |
4 Ob 169/17g | OGH | 22.03.2018 |
Auch |
8 Ob 59/20i | OGH | 18.12.2020 |
Vgl; Beisatz: Hier: Verpflichtung zur Verwendung eines eigenen Reklamationsformulars in den AGB eines Ticketvermittlers eines „Online Ticket Marktplatzes“ fällt ebenfalls unter § 6 Abs 1 Z 4 KSchG. (T8) |
4 Ob 222/22h | OGH | 21.11.2023 |
Beisatz: Hier: Anforderung, Entschädigungsansprüche gegen Luftfahrtunternehmen ausschließlich über die Webseite der Beklagten einzureichen. (T9) |
Dokumentnummer
JJR_20070117_OGH0002_0070OB00131_06Z0000_004
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