OGH 4Ob274/00y; 4Ob30/01t; 4Ob219/03i; 9Ob76/10g; 4Ob58/22s; 4Ob8/23i; 4ob135/23s (RS0114467)

OGH4Ob274/00y; 4Ob30/01t; 4Ob219/03i; 9Ob76/10g; 4Ob58/22s; 4Ob8/23i; 4ob135/23s19.12.2023

Rechtssatz

Wer auf seiner Website einen Link zu einer fremden Website setzt, will und veranlasst demnach zurechenbar, dass der Internet-Nutzer von seiner Seite auch auf den Inhalt der über den Link erreichbaren fremden Seite zugreifen kann. Er vermittelt also den Zugriff auf die fremde Seite und trägt - gleichsam als Gehilfe des Verfügungsberechtigten der verwiesenen fremden Seite - zu deren Sichtbarmachung bei.

Normen

UWG §14 C

4 Ob 274/00yOGH19.12.2000
4 Ob 30/01tOGH13.02.2001
4 Ob 219/03iOGH18.11.2003

Beisatz: Gliedert der auf seiner Website einen Link setzende Anbieter den Inhalt der über den Link erreichbaren fremden Website so räumlich und sachlich in seine eigene Website ein, dass sie zu deren Bestandteil wird, bringt er auf diese Weise zum Ausdruck, dass seine Website ohne die fremde Leistung nicht so vollständig wäre, wie dies aus Sicht des Anbieters erforderlich ist. Er hat deshalb für den Inhalt der fremden Seite zu haften. (T1)

9 Ob 76/10gOGH24.11.2010

Vgl auch; Beis wie T1

4 Ob 58/22sOGH22.04.2022

Vgl; Beisatz: Hier: Das Setzen eines Links kann bei einer Werbung dazu führen, dass sich der Linksetzer den Inhalt der fremden Website zurechnen lassen muss, wenn er sich deren Inhalte zu eigen macht. (T2)

4 Ob 8/23iOGH31.05.2023

Beisatz: Im vorliegenden Fall ist das Foto, auf dem sich Produkte mit dem Tirol-Logo finden, nicht erst nach Anklicken des Links, sondern bereits im Bereich „Markiert“ der Instagramseite der Beklagten zu sehen. Die Zurechnung der unberechtigten Verwendung des Tirol-Logos an die Beklagte ist daher jedenfalls vertretbar. (T3)

4 ob 135/23sOGH19.12.2023

Beisatz: Nach der lauterkeitsrechtlichen Rechtsprechung muss sich ein Linksetzer den Inhalt einer fremden Website als eigenen Inhalt zurechnen lassen, wenn der Link eigene Ausführungen ersetzen soll. (T4)

Dokumentnummer

JJR_20001219_OGH0002_0040OB00274_00Y0000_001