Rechtssatz
Wird ein Steuerberater im Einzelfall um die Erstattung eines steuerlichen Gutachtens oder die Erteilung einer Rechtsauskunft ersucht oder mit der Erstellung einer Bilanz oder einer Steuererklärung betraut, liegt ein Werkvertrag vor. Übernimmt der Steuerberater jedoch die laufende Betreuung und Beratung des Klienten in Steuerangelegenheiten, liegt ein Dauerschuldverhältnis mit Elementen eines Dienstvertrages und einer Geschäftsbesorgung vor.
6 Ob 304/99w | OGH | 20.01.2000 |
Beisatz: Diese Grundsätze werden auch für die berufliche Tätigkeit von Rechtsanwälten vertreten. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19950126_OGH0002_0080OB00007_9300000_002