4 Ob 12/94 | OGH | 08.03.1994 |
17 Ob 19/11k | OGH | 19.09.2011 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: „Zahnpflege aus der Wissenschaft ®“ - Irreführungseignung gegenüber Verbrauchern verneint. (T1) |
4 Ob 13/15p | OGH | 17.02.2015 |
Ähnlich; Beisatz: Zu den maßgeblichen Verkehrskreisen gehören auch die potentiellen Kunden des Werbenden. (T2) |
4 Ob 118/18h | OGH | 29.01.2019 |
Beisatz: Ein Registrierungshinweis nach dem Wortbestandteil einer Wort-Bildmarke kann auch dann irreführend sein, wenn damit im direkten Verhältnis zu einem Mitbewerber eine nicht gegebene Exklusivität der Leistung suggeriert wird. (T3) |
4 Ob 246/22p | OGH | 28.02.2023 |
Beisatz wie T3<br/>Beisatz: Die zusätzliche Verwendung von ® nach dem allein unterscheidungskräftigen Wortbestandteil "plasmo" wird - auch aufgrund des hochspezialisierten Fachpublikums und der hinreichend deutlichen Umschreibung der von der Antragsgegnerin umworbenen Rolle - als vernachlässigbar, jedenfalls aber nicht als markenrechtlich ins Gewicht fallende Behauptung eigener kennzeichenmäßiger Rechte oder als Suggestion einer nicht gegebenen Exklusivität der Leistung angesehen. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19940308_OGH0002_0040OB00012_9400000_001
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