OGH 4Ob176/90; 4Ob28/94; 4Ob272/99z; 4Ob232/03a; 6Ob71/05t; 6Ob295/03f; 4Ob134/07w; 8Ob66/09b; 10Ob25/09p; 7Ob118/13y; 5Ob118/13h; 4Ob36/17y; 4Ob175/17i; 5Ob33/18s; 4Ob83/21s; 6Ob160/23g (RS0079966)

OGH4Ob176/90; 4Ob28/94; 4Ob272/99z; 4Ob232/03a; 6Ob71/05t; 6Ob295/03f; 4Ob134/07w; 8Ob66/09b; 10Ob25/09p; 7Ob118/13y; 5Ob118/13h; 4Ob36/17y; 4Ob175/17i; 5Ob33/18s; 4Ob83/21s; 6Ob160/23g25.9.2023

Rechtssatz

Unerheblich ist, dass der Kläger das Vergleichsangebot der Beklagten nicht ausdrücklich abgelehnt hat, weil schon das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches in der Regel den für den Wegfall der Wiederholungsgefahr geforderten Sinneswandel erkennen lässt.

Normen

UWG §14 A2

4 Ob 176/90OGH29.01.1991
4 Ob 28/94OGH12.04.1994

Auch; Veröff: SZ 67/60

4 Ob 272/99zOGH19.10.1999

Auch

4 Ob 232/03aOGH16.12.2003

Auch; Beisatz: Es ist nicht anzunehmen, dass jemand eine exekutionsfähige Verpflichtung eingehen wird, wenn er nicht den festen Willen hat, sie auch einzuhalten. (T1)

6 Ob 71/05tOGH19.05.2005

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Die angebotene Unterlassungsverpflichtung umfasste nicht alles, was der Kläger begehren konnte: Weiterbestand der Wiederholungsgefahr. (T2)

6 Ob 295/03fOGH14.07.2005

Vgl auch; Beisatz: Dem Wegfall der Wiederholungsgefahr steht bei Kumulierung mehrerer auf § 1330 ABGB gestützter Ansprüche nicht entgegen, dass der Beklagte nur über das Unterlassungsbegehren einen vollstreckbaren Vergleich anbietet, darüber hinausgehende Ansprüche (Widerruf, Veröffentlichung des Widerrufs, Schadenersatzbegehren, Kostenersatzbegehren) aber nicht anerkennt und diesbezüglich eine gerichtliche Entscheidung fordert. (T3)

4 Ob 134/07wOGH07.08.2007

Auch; Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Begehrt der Kläger berechtigterweise auch die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung, so muss das Vergleichsangebot auch die Veröffentlichung des Vergleichs auf Kosten des Beklagten in angemessenem Umfang umfassen. (T4)

8 Ob 66/09bOGH27.08.2009

Vgl auch; Beis wie T2

10 Ob 25/09pOGH12.04.2011

Vgl auch

7 Ob 118/13yOGH04.09.2013

Vgl auch; Auch Beis wie T2; Auch Beis wie T4; Veröff: SZ 2013/81

5 Ob 118/13hOGH25.07.2014

Auch

4 Ob 36/17yOGH28.03.2017

Auch; Beis wie T4

4 Ob 175/17iOGH24.10.2017

Auch; Beis wie T4

5 Ob 33/18sOGH28.08.2018

Vgl auch

4 Ob 83/21sOGH27.05.2021

Beis wie T2

6 Ob 160/23gOGH25.09.2023

vgl

Dokumentnummer

JJR_19910129_OGH0002_0040OB00176_9000000_002

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