Normen
6 Ob 525/90 | OGH | 22.02.1990 |
Veröff: ecolex 1990,406 |
6 Ob 40/98w | OGH | 15.10.1998 |
nur: Auch im Rahmen einer Vertragskette hat der Unternehmer, der seinerseits einen Teil der Arbeiten weitergibt, gegen seinen Subunternehmer als Besteller eigene Ansprüche auf mängelfreie Werkerstellung.(T1); Beisatz: Ein allfälliger eigener Schadenersatzanspruch des Generalunternehmers gegen seinen Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem (Sub)Werkauftrag konkurriert mit seinem spezielleren Regressanspruch. (T2); Bem: Die in der Entscheidung 6 Ob 40/98w enthaltene Negation - „konkurriert nicht" - ist offenbar irrtümlich erfolgt und entspricht nicht den inhaltlichen Erwägungen des Senats; im Hinblick darauf wurde der Beisatz T2 in der Folge berichtigt (Entfall des Wortes „nicht"). |
9 Ob 236/99t | OGH | 15.12.1999 |
Auch; nur T1; Beisatz: Ein allfälliger eigener Schadenersatzanspruch des Unternehmers gegen seinen Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Sub-Werkvertrag ist von seinem Regressanspruch zu unterscheiden, der sich darauf gründet, dass er als Geschäftsherr (Generalunternehmer) vom Besteller (Bauherrn) für mangelhafte Leistungen seines Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) in Anspruch genommen wurde. (T3) |
3 Ob 48/04m | OGH | 26.05.2004 |
Auch; nur T1; Beisatz: Der Unternehmer kann auch allenfalls eigene Schadenersatzansprüche gegen diesen Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Subwerkvertrag haben. (T4) |
3 Ob 279/06k | OGH | 23.05.2007 |
Auch; nur T1; Beis ähnlich wie T2; Beis ähnlich wie T3 |
3 Ob 35/07d | OGH | 13.07.2007 |
Auch; nur T1; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Der Regressanspruch einerseits und ein Schadenersatzanspruch des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer wegen Verletzung der vertraglichen Pflichten aus dem Subwerkvertrag andererseits stehen in Konkurrenz, schließen einander also nicht aus. (T5) |
8 Ob 73/07d | OGH | 22.11.2007 |
Auch; nur T1; Beis wie T3; Beis wie T4 |
8 Ob 10/17d | OGH | 20.12.2017 |
nur T1; Beis wie T3; Beis wie T5 |
1 Ob 41/19i | OGH | 30.04.2019 |
Vgl auch; nur T1 |
5 Ob 70/23i | OGH | 19.10.2023 |
Beisatz wie T5 |
Dokumentnummer
JJR_19900222_OGH0002_0060OB00525_9000000_001
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