Rechtssatz
Bereicherungsansprüche stehen gegenüber Schadenersatzansprüchen nicht im Verhältnis der Subsidiarität.
6 Ob 197/08a | OGH | 17.12.2009 |
Beisatz: Sie können miteinander konkurrieren auch wenn Schadenersatzansprüche gegen einen Dritten gerichtet sind. Die Existenz der Leistungskondiktion gegen einen Dritten begründet daher umgekehrt für den Schädiger nicht den Einwand, es sei kein Schaden entstanden. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19880920_OGH0002_0050OB00064_8800000_003
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