OGH 15Os9/88 (RS0100259)

OGH15Os9/8828.11.2023

Rechtssatz

Keine amtswegige Wahrnehmung eines Subsumtionsirrtums bei gleicher Strafdrohung (so schon EvBl 1981/118 ua).

Normen

StPO §290 Abs1

15 Os 9/88OGH15.06.1988
12 Os 114/04OGH04.11.2004

Vgl auch; Beisatz: Auch nicht bei einem geringeren Strafrahmen, wenn das Berufungsgericht die geringere Sanktionsdrohung des nicht strafsatzbestimmenden - im aktuellen Zusammenhang in der Relevanz für die Höhe der Strafe sogar weit zurücktretenden - Deliktes bei der Neubemessung der Unrechtsfolge berücksichtigen konnte. (T1)

14 Os 106/22bOGH24.01.2023

Vgl

14 Os 72/23dOGH28.11.2023

vgl; Beisatz: Ein bloßer Subsumtionsfehler ohne Einfluss auf den Strafrahmen gereicht als solcher dem Angeklagten nicht konkret zum Nachteil und bietet daher keinen Anlass für eine amtswegige Maßnahme nach § 290 Abs 1 zweiter Satz StPO. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19880615_OGH0002_0150OS00009_8800000_008