Rechtssatz
Ein Darlehen, für dessen Rückzahlung kein bestimmter Termin vereinbart wurde, kann sofort zurückgefordert werden, jedoch nicht früher, als es der Zweck der Darlehensgewährung oder die Parteiabsicht ergeben.
6 Ob 552/84 | OGH | 03.04.1986 |
Vgl; Beisatz: Die Fälligkeit eines darlehensweise zugezählten Betrages zur sofortigen Rückzahlung läuft dem jedem Darlehen geschäftstypisch innewohnenden Zweck zuwider. (T1) |
1 Ob 641/90 | OGH | 03.10.1990 |
nur: Ein Darlehen, für dessen Rückzahlung kein bestimmter Termin vereinbart wurde, kann sofort zurückgefordert werden. (T2)<br/>Anm: Veröff: WBl 1991,70 |
1 Ob 160/07x | OGH | 18.12.2007 |
Vgl aber; Beisatz: Ein Darlehen darf nicht - weil gegen dessen Wesen verstoßend - sogleich fällig gestellt werden. (T3) |
1 Ob 92/23w | OGH | 27.06.2023 |
vgl; Beisatz: Hier: Vereinbarung der Rückzahlung "wenn die Kläger das Geld brauchen". Beurteilung als unbefristeter Darlehensvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit nicht korrekturbedürftig. Zudem stand fest, dass die Kläger den Betrag für die Installation von Solaranlagen benötigen. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19610830_OGH0002_0010OB00136_6100000_002
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