OGH 15Os155/15f (RS0130726)

OGH15Os155/15f15.11.2022

Rechtssatz

Dem an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer einer GmbH steht auch dann eine angemessene Entlohnung zu, wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet. Erst durch den darüber hinausgehenden Betrag tritt eine unrechtmäßige Bereicherung ein.

Normen

StGB idF BGBl I 2002/134 §20 Abs1

15 Os 155/15fOGH14.03.2016
11 Os 56/22bOGH15.11.2022

Vgl

Dokumentnummer

JJR_20160314_OGH0002_0150OS00155_15F0000_001